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   LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 KR 448/10   

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https://dejure.org/2010,15316
LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 KR 448/10 (https://dejure.org/2010,15316)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.11.2010 - L 11 KR 448/10 (https://dejure.org/2010,15316)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. November 2010 - L 11 KR 448/10 (https://dejure.org/2010,15316)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Betriebskrankenkasse - Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen Umlagebescheid ihres Bundesverbandes - Ausschluss von Einwänden - eingeschränkte Incidenter-Kontrolle - Satzungsregelung und Ausgleichsordnung zur Gewährung finanzieller Hilfen in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage einer Betriebskrankenkasse (BKK) gegen den Umlagebescheid des Bundesverbandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage einer BKK gegen den Umlagebescheid des Bundesverbandes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Stuttgart, 26.11.2009 - S 16 KR 84/07

    Finanzierung von Hilfen an notleidende Krankenkassen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 KR 448/10
    Der Verwaltungsrat des Beklagten beschloss auf seiner Sitzung am 27i28. Januar 2004 eine Satzungsänderung, die am 10. März 2004 durch das (damalige) Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) genehmigt und in der Zeitschrift "Die BKK", Ausgabe März 2004, bekannt gemacht wurde (Bl 261 der SG-Akte S 16 KR 84/07).

    Beide Änderungen wurden vom BMGS genehmigt und in der Zeitschrift "BKK aktuell" in den Ausgaben für Juli 2004 (Bl 259 f der SG-Akte S 16 KR 84/07) und Januar 2005 (Bl 257 der SG-Akte S 16 KR 84/07) veröffentlicht.

    Das im Hinblick auf das einstweilige Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 8. Juli 2005 zum Ruhen gebrachte Verfahren ist nach Wiederanrufung durch die Klägerin unter dem Aktenzeichen S 16 KR 84/07 fortgeführt worden.

    Die Klägerin stellt im Übrigen den Hilfsbeweisantrag aus Seite 9 ff des Schriftsatzes vom 29. Juli 2009 (Bl 311 der SG-Akte S 16 KR 84/07).

    Dies ergibt sich aus den aktenkundigen Unterlagen; insoweit wird auf Bl 257/274 der Akte S 16 KR 84/07 verwiesen.

    Um solche handelt es sich aber, wenn bezweifelt wird, dass die Ausgleichsordnung 2004 des Beklagten "wirksam zustande gekommen ist", "der Verwaltungsrat bei der angeblichen Beschlussfassung über die Satzungsänderung beschlussfähig war", dass "seine Mitglieder ordnungsgemäß geladen waren und dass die sonstigen Voraussetzungen für eine wirksame Beschlussfassung vorgelegen haben" (Schriftsatz der Klägerin vom 29. Juli 2009, aaO).

  • BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 10/01 R

    Krankenkassenverband - Mitgliedskasse - Umlagebescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 KR 448/10
    Dies sagt aber noch nichts über den Umfang der gerichtlichen Überprüfung aus (vgl zu einer ähnlichen Problematik BSG 25.6.2002 SozR 3-2500 § 217 Nr. 1).

    Soweit sich der Beklagte hierfür auf ein Urteil des 1. Senats vom 25. Juni 2002 (B 1 KR 10/01 R, SozR 3-2500 § 217 Nr. 1 S 3 ff) beruft, verkennt er, dass der 1. Senat in dieser Entscheidung die Anfechtungsklage einer BKK gegen einen Verbandsumlagebescheid ohne Weiteres für zulässig gehalten und die Überprüfbarkeit von Verbandstätigkeit (lediglich) als Problem des Umfangs der gerichtlichen Nachprüfung und damit der Begründetheit der Anfechtungsklage angesehen hat.

    Das Recht der Klägerin, die Umlagebescheide mit einer Anfechtungsklage anzugreifen, sagt aber noch nichts über den Umfang der gerichtlichen Überprüfung aus (ebenso zu einer vergleichbaren Problematik BSG, Urteil vom 25. Juni 2002, B 1 KR 10/01 R, SozR 3-2500 § 217 Nr. 1).

    Ob diese der Hilfegewährung an andere BKK zustimmen oder nicht, ist deshalb eine Frage, welche die Strategie der Verbandstätigkeit betrifft und die das Gesetz der besonderen Erörterung und Willensbildung innerhalb der Körperschaftsorgane bzw Gesellschafter unterworfen hat (vgl BSG, Urteil vom 25. Juni 2002, B 1 KR 10/01 R, SozR 3-2500 § 217 Nr. 1).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 KR 448/10
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2005, 2 BvF 2/01, SozR 4-2500 § 266 Nr. 8 mwN).

    Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG bedarf gerade ein Zustand weit auseinander-liegender Beitragssätze einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung, nicht aber das Ziel der gleichmäßigen Verteilung der Solidarlasten (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2005, 2 BvF 2/01, SozR 4-2500 § 266 Nr. 8).

  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 KR 448/10
    Die Klage ist als Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 SGG zulässig (vgl zum Folgenden BSG, Urteil vom 24. September 2008, B 12 KR 10/07 R, juris).

    Der Annahme einer nur eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit der Satzung des Beklagten steht das Urteil des BSG vom 24. September 2008 (B 12 KR 10/07 R, veröffentlicht in juris) nicht entgegen.

  • BVerfG, 09.06.2004 - 2 BvR 1248/03

    Verfassungsbeschwerden gegen Risikostrukturausgleich erfolglos

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 KR 448/10
    Denn das "Wettbewerbsprinzip" in der GKV ist durch das Solidarprinzip, durch das überwiegend einheitliche Leistungsrecht und durch Erfordernisse der Funktionsfähigkeit und der Stabilität der GKV vielfältig eingeschränkt (BVerfG Beschluss vom 9. Juni 2004 - 2 BvR 1248/03, 2 BvR 1249/03 - SozR 4- 2500 § 266 Nr. 7).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Krankenkasse - Jahresausgleich -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 KR 448/10
    Denn es widerspräche sogar dem Gleichheitssatz, wenn die Krankenkassen, die grundsätzlich zum Ausgleich untereinander verpflichtet sind (BSG Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 19/01 R - SozR 4-2500 § 266 Nr. 1 zum RSA), unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Umlage herangezogen würden (LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 26. Oktober 2005, L 5 B 194/05 KR ER).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 16/08 R

    Vertragsarzt - Teilnahme an Kollektivverzichtsaktion - erneute Zulassung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 KR 448/10
    Den Bescheiden vom 1. Dezember 2004 und 22. Dezember 2004, mit denen der Beklagte der BKK für Heilberufe und den (damaligen) BKK Bauknecht und beneVita finanzielle Hilfe gemäß § 265a Abs. 1 SGB V aF iVm mit § 17 seiner Satzung gewährte, kommt deshalb Tatbestandswirkung bzw Drittwirkung in dem Sinne zu, dass die Mitgliedskassen der BKK-Landesverbände und die Gerichte an diese Entscheidungen ohne Rücksicht auf ihren Inhalt gebunden sind (vgl hierzu BSG, Urteil vom 17. Juni 2009, B 6 KA 16/08 R, BSGE 103, 243).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 KR 448/10
    In der Rechtsprechung des BSG ist anerkannt, dass allein das Gesetz bestimmt, in welchem Umfang eine Krankenkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenüber anderen Institutionen der vertragsärztlichen Versorgung gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann (BSG, Urteil vom 28. September 2005, B 6 KA 71/04 R, SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 zur gerichtlichen Überprüfung des auf eine Krankenkasse entfallenden Anteils an der Gesamtvergütung).
  • BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung zu einem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 KR 448/10
    Die sachgerechte Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes verlangt dem Senat nicht nur keine "ungefragte" Fehlersuche ab (vgl BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2008, 9 B 54/07, veröffentlicht in juris), sie verpflichtet auch nicht zu Ermittlungen "ins Blaue" hinein.
  • LSG Bayern, 27.09.2011 - L 5 KR 302/08

    Krankenversicherung - Bundesverband der Krankenkassen - Gewährung von

    Wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 16.11.2010 - L 11 KR 448/10 in einem gleichgelagerten Verfahren zutreffend festgestellt und ausgeführt hat, ist die Ausgleichsordnung von der Satzungsermächtigung in § 265a Abs. 1 S. 1 SGB V gedeckt.
  • LSG Hamburg, 01.11.2012 - L 1 KR 33/10
    Das Bundessozialgericht hat die Frage nach der Prüfungsdichte ausdrücklich unter dem Obersatz der materiellen Rechtmäßigkeit des Umlagebescheides behandelt (BSG, Urteil vom 25.6.2002, B 1 KR 10/01 R, BSGE 89, 277; BSG, Urteil vom 24.9.2008, B 12 KR 10/07 R, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2010, L 11 KR 448/10, juris).
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